QUOTE:
Überhaupt soll die Internetgemeinde beim Aufbau der digitalen Bibliothek mithelfen. Denn ab sofort - und auch dafür gibt es einen Passus im Gesetz - haben Autoren und Betreiber deutschsprachiger Internetseiten die Pflicht, ihre Werke "in einfacher Ausfertigung abzuliefern", und das auch noch "vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbaren Zustand". Um die Forderung zu unterstreichen, droht das Gesetz unter dem Paragrafen 19 gleich ein Bußgeld von bis zu 10000 Euro an. Allerdings steht da kein Wort darüber, wie man das macht: so eine Internetseite bei der Deutschen Nationalbibliothek abliefern.
schreibt die Sueddeutsche
Das klingt so realitätsfern, dass es wahrscheinlich nicht mal ein Joke ist...
und hier gibt es das Gesetz.
