Für Geschäftsreisende hat diese Gesetzesänderung aber noch einen weiteren Nachteil. Denn der ermäßigte Steuersatz gilt ausschließlich für die Übernachtungsleistungen. Sonstige Leistungen wie z.B. Frühstück werden weiterhin mit 19% besteuert. Das bedeutet, dass auf den Rechnungen die Kosten für das Frühstück separat ausgewiesen werden müssen. Für die Reisekostenabrechnung bedeutet dies, dass der Verpflegungsmehraufwand (Spesen) um die Kosten für das Frühstück gekürzt wird. Vor dem 31.12.2009 wurde, falls Frühstück nicht separat ausgewiesen wurde der Verpflegungsmehraufwand pauschal um 20% gekürzt. Dies geht nun nicht mehr und damit bleibt der Geschäftsreisende auf den Frühstückskosten sitzen.
Beispiel: Bei einer angenommenen Abwesenheit von 24h aufgrund einer Dienstreise bei Übernachtung inklusive Frühstück für 100€ netto ergab sich bisher die folgende Abrechnung:
Übernachtung (inkl. Frühstück): 100,00 € Umsatzsteuer 19%: 19,00 € Bruttobetrag: 119,00 € Verpflegungspauschale: 24,00 € (Abwesenheit >24h) Kürzung Frühstück: -4,80 € (24€*20%) Erstattungsbetrag: 138,20 €
Seit dem 1.1.2010 ergibt sich hier die folgende Abrechnung:
Übernachtung (netto): 90,00 € Frühstück (netto): 10,00 € Bruttobetrag: 108,20 € (90 € * 7% + 10 € * 19%) Verpflegungspauschale: 24,00 € (Abwesenheit >24h) Kürzung Frühstück: -11,90 € (10 € * 19%) Erstattungsbetrag: 120,30 €
Macht pro Tag alleine einen Unterschied von gut 18€. Ich bin ja sowieso der Meinung, dass die Frühstückskosten in Hotels jenseits von Gut und Böse liegen. Dabei sind Kosten von > 20€ ja mittlerweile normal. Dafür wird zwar normalerweise auch ein riesiges Buffet hingestellt, nur esse ich nie annähernd soviel. Normalerweise esse ich ein Brötchen und vielleicht noch ein Müsli, dazu trinke ich einen Saft und einen Kaffee. 4,80€ halte ich dafür für angemessen. 20€ sind einfach unverhältnismäßig teuer, weshalb ich aus Prinzip schon lange nicht mehr in Hotels frühstücke.
Hoffentlich werden Hotels jetzt öfter ihre Frühstückskosten erklären müssen (während sie diese früher in ihren Übernachtungsraten verstecken konnten). Sie werden sich wohl auch darauf einstellen müssen, dass ihre Geschäftsleute nicht mehr frühstücken werden.
Diese Regelung könnte sich also als klassisches Eigentor erweisen.
